Die Komitees zur Anerkennung der Mutterschaft

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Warum eine Mutterschaftsversicherung

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Zuerst möchten wir daran erinnern, dass die Mutterschaftsversicherung aufgrund von zwei Artikeln der eidgenössischen Bundesverfassung eingerichtet werden muss:
  • Artikel 3450 Absatz 4, eingeführt im Jahre 1945, erteilt der Eidgenossenschaft nicht nur die Kompetenz, sondern auch das zwingende Mandat, mittels eines separaten Zweiges der Sozialversorgung; eine unabhängige Mutterschaftsversicherung einzurichten;
  • Artikel 4 Absatz 2 fordert die Behörden auf, die nötigen Massnahmen für die Gleichstellung von Frau und Mann zu treffen.

 

Unsere Komitees wurden, mit dem Zweck einer Kampagne zugunsten der Errichtung einer Mutterschaftsversicherung, im Mai 1993 in verschiedenen Kantonen gegründet. Bis jetzt haben wir zahlreiche Aktionen organisiert, wovon wir speziell erwähnen möchten: die Sammlung von 35'000 Unterschriften für ein Manifest an die Adresse von Bundesrätin Ruth Dreifuss; die Realisation einer grossangelegten Wanderausstellung, die bereits durch 12 Schweizer Städte ging; verschiedene Kundgebungen in Kantonshauptstädten und auf dem Bundesplatz, usw. Ein Versand von über 5000 Postkarten, mt dem Aufruf an den Bunderat, einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten, wurde vom Welschland aus organisiert.

 

Während diesen letzten Jahren der Kampagne haben unsere Komitees festgestellt, dass die Bevölkerung, Frauen sowohl als Männer, auf breiter Basis der Ansicht sind, dass es für die Schweiz an der Zeit ist, eine Mutterschaftsversicherung anzunehmen, wie sie in allen uns umgebenden Ländern existiert. Das kam ganz besonders in einer Umfrage des Sonntagsblick vom August 1997 zum Ausdruck, wo sich zwei Drittel der SchweizerInnen wohlwollend für die Errichtung einer Mutterschaftsversicherung ausdrückten.

 

Nach der lange erwarteten Unterbreitung des Gesetzes haben wir die Debatten im Stände- und danach im Nationalrat von nächster Nähe verfolgt; die Räte haben schliesslich das Dossier akzeptiert. Das kürzlich ergriffene Referendum ruft uns nun nochmal "auf die Strasse". Bis zur Abstimmung vom 13. Juni 1999 werden wir verschiedene Kundgebungen organisieren, um die Schweizer Bevölkerung dahin zu bringen, dass unser Land mit einer "TATSAECHLICHEN MUTTERSCHAFTSVERSICHERUNG" ins nächste Jahrtausend eintreten kann.

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Übersetzt aus dem Französischen von Margrit Lienert